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RSD Soziale Dienstleistungen gemeinnützige GmbH


Herzlich Willkommen bei dem ambulanten Pflegedienst RSD – Revita Pflege Daheim!

Unser Unternehmen ist eine privat-gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Wuppertal und besteht seit 1996. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen für die häusliche Alten- und Krankenpflege.

Unser Leitsatz: „Wir geben dem Tag mehr Leben.“ bestimmt unser Ziel – die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität durch individuelle Pflege und Betreuung bei der Versorgung alter, kranker und hilfebedürftiger Menschen in ihrem gewohnten Lebensbereich.

Mit unseren umfangreichen Dienstleistungsangeboten schaffen wir hierfür die entsprechenden Grundlagen. Deshalb bieten wir von der kleinen Hilfe bis zur großen Pflege alles aus einer Hand.

Pflege Daheim:

∙Grundpflege - (nach Sozialgesetzbuch XI/ XII)

-Lagern und Betten
-Baden und Duschen
-Ganz- und Teilwaschungen
-Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
-reaktivierende Übungen
-Betten, Umbetten und Lagern
-An- und Auskleiden
-Krankheitsvorsorge
-Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

∙Körperpflege rundum

-Teil- und Ganzkörperpflege
-Baden
-Duschen
-Hautpflege
-Haar- und Nagelpflege etc.

∙Behandlungspflege - (nach Sozialgesetzbuch V)

-Injektionen, Verbände, Wundversorgung
-Medikamentengabe und -überwachung
-Sonden-Ernährung/Infusionstherapie
-Port-Versorgung
-Blutdruck- und Blutzucker-Kontrolle
-Katheter legen und Katheterpflege
-Krankenhaus-Nachsorge
-Familienpflege
-Durchführung ärztlicher Verordnungen
-Wundversorgung
-Verbände anlegen und wechseln
-Blutzuckertest
-Injektionen sc + im
-Anus praeter Versorgung
-Urostoma-Versorgung
-Beobachtung von Puls und Blutdruck

∙Haushaltspflege

-Zubereitung des Frühstücks, des Mittagessen, Kaffee- oder Teetrinken, des Abendessen
- Erwärmen von Fertigmahlzeiten
-Abwasch des Geschirrs
-Reinigung der Wohnung
-Waschen und Pflegen der Wäsche
-Einkäufe
-Besorgung von Rezepten und Medikamenten
-Begleitung zum Arzt und zu Behörden
-Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
-Beratung und Unterstützung in allen Pflegefragen
-Organisation von Reparaturen an Einrichtungsgegenständen
-Organisation von Renovierungs-, Garten-, Elektriker-, und Klempnerarbeiten
-Versorgung des Haushaltes, der Angehörigen und Haustiere bei Verhinderung eines oder mehrerer Familienangehöriger
-Betreuungsleistungen nach §45 b Abs. 3 SGB XI

∙Familienpflege

- Zubereitung des Frühstücks, des Mittagessen, Kaffee- oder Teetrinken, des Abendessen
-Erwärmen von Fertigmahlzeiten
-Abwasch des Geschirrs
-Reinigung der Wohnung
-Waschen und Pflegen der Wäsche
-Einkäufe
-Besorgung von Rezepten und Medikamenten
-Begleitung zum Arzt und zu Behörden
-Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
-Beratung und Unterstützung in allen Pflegefragen
-Organisation von Reparaturen an Einrichtungsgegenständen
-Organisation von Renovierungs-, Garten-, Elektriker-, und Klempnerarbeiten
-Versorgung des Haushaltes, der Angehörigen und Haustiere bei Verhinderung eines oder mehrerer Familienangehöriger
-Betreuungsleistungen nach §45 b Abs. 3 SGB XI

Schulungen - (Schulung von Pflegepersonen nach § 45 SGB XI)

Schulung von Pflegepersonen abgeschlossen. Eine nicht geringe Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen zuhause versorgt - Tendenz steigend. Um nicht-professionelle Pflegepersonen fit für ihre Aufgabe zu machen, dürfen ambulante Pflegedienste so genannte Pflegekurse anbieten. Dabei sollen die Pflegekurse die Pflegeperson dazu motivieren, die Pflegemaßnahmen auch weiterhin durchzuführen. Außerdem sollen weitere Personen für die Übernahme dieser schweren Aufgabe qualifiziert werden. Unser Pflegedienst, der Schulungen gemäß § 45 SGB XI für pflegende Angehörige und andere ehrenamtlich pflegende Personen durchführt, präsentiert sich als kompetenter Ansprechpartner an der Schnittstelle zwischen familiären bzw. ehrenamtlichen Engagement und professioneller Hilfe im Bereich der Pflege.

Inhalte des Schulungsangebotes:

-Orientierungskurs - was tun bei Pflegebedürftigkeit?
-Basis-, Spezial-, und Kompaktpflegekurse
-Schulung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
-Überleitungspflege

∙Pflegemittelverleih

Die Pflegekassen stellen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus können die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Der Anspruch besteht unabhängig von der Pflegestufe und orientiert sich an dem vorliegenden Einzelfall. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Bei den Pflegehilfsmitteln ist zu unterscheiden zwischen:

- zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel: z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe.
-technischen Pflegehilfsmittel: z.B. Mobilitätshilfen, (grundsätzlich leihweise, sonst eine Zuzahlung i. H. v. 10%; Befreiung ist möglich, wenn die Härtefallregelung greift).

∙Team & Qualifikation

Durch unser ausgebildetes Fachpersonal garantieren wir eine hochqualifizierte, freundliche und menschenwürdige Pflege und Versorgung.

-sorgfältige Personalauswahl
-regelmäßige Fortbildungen anhand gesetzlicher Vorgaben
-fachliche Qualifikation und soziale Kompetenz
-Beschäftigung von examinierten Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Kinderkrankenschwestern, PflegehelferInnen mit Zusatzqualifikationen

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.