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Rechtsanwälte Dohle & Simon


Willkommen bei den Rechtsanwälten Dohle & Simon in Freiburg!

ie Kanzlei entstand im Jahr 1994 mit dem Ziel, Mandanten in ausgewählten Bereichen des öffentlichen Baurechts, des Umweltrechts und des kommunalen Abgabenrechts besonders qualifiziert zu begleiten. Von Beginn an stand die Idee im Mittelpunkt, nicht den Weg einer Großkanzlei zu gehen, sondern bewusst einen anderen Ansatz zu verfolgen. Statt eine Vielzahl von Rechtsgebieten gleichzeitig abzudecken, konzentriert sich die Arbeit auf wenige, anspruchsvolle Fachbereiche, in denen tiefgehende Expertise und langjährige Erfahrung bestehen. Dieses konzentrierte Arbeiten ermöglicht eine individuelle Betreuung, bei der die Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch fachlich und persönlich eng begleitet werden. Die Beratung erfolgt praxisorientiert und auf höchstem Niveau, wobei die Vertretung der Mandanten bei Bedarf bis vor die höchsten Verwaltungsgerichte reicht.

Die enge Bindung zu vielen Mandanten, die teilweise seit vielen Jahren mit der Kanzlei zusammenarbeiten, zeigt, dass Vertrauen und Kompetenz das Fundament der täglichen Arbeit bilden. Dieses Vertrauen entsteht durch klare Kommunikation, Zuverlässigkeit und das Engagement, gemeinsam langfristige und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Ein wichtiger Bereich der Tätigkeit besteht in der Begleitung von Investoren und Projektentwicklern. Gemeinsam mit Bauträgern oder großen Handelsunternehmen werden individuelle Konzepte für Bauvorhaben geschaffen und rechtlich gesichert. Dazu gehören maßgeschneiderte Planungen, die sowohl die Anforderungen des jeweiligen Projekts als auch die Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Häufig entstehen dabei umfassende vertragliche Lösungen, die den Weg für eine erfolgreiche Umsetzung der Projekte ebnen.

Auch mittelständische Unternehmen verlassen sich auf die Expertise der Kanzlei. Besonders bei Erweiterungen oder Neubauten ist die Abstimmung mit Behörden und Fachplanern oft komplex. Durch die jahrelange Erfahrung im Bauplanungsrecht, im Fachplanungsrecht und im Umweltrecht erhalten Unternehmen eine fundierte Unterstützung, damit Genehmigungsverfahren strukturiert verlaufen und Konflikte frühzeitig gelöst werden können. Zudem werden Unternehmen in Fragen des Beitragsrechts und der Bodenordnung begleitet, um Projekte rechtssicher voranzubringen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der juristischen Betreuung kommunaler Auftraggeber. Gemeinden in Baden-Württemberg vertrauen seit vielen Jahren auf die Beratung bei der Entwicklung ihrer Bauleitplanung oder bei Sanierungsvorhaben. Ebenso werden Kommunen in komplexen Verhandlungen begleitet, beispielsweise wenn es um die Folgenutzungen ehemals militärischer Flächen oder große städtebauliche Veränderungen geht. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Beitrags- oder Kommunalrecht wird die öffentliche Hand ebenfalls vertreten.

Darüber hinaus richtet sich der Blick auch auf private Bauherren und Anwohner. Wer ein Bauprojekt plant, erhält eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie Unterstützung im gesamten Verfahren, was in der Regel die Umsetzung erheblich beschleunigt. Gleichzeitig steht die Kanzlei Privatpersonen zur Seite, die sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Bauvorhaben in ihrer Nachbarschaft oder gegen Lärm- und Schadstoffbelastungen wehren möchten. Durch die genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Gegebenheiten entstehen Lösungen, die die Interessen der Betroffenen wirksam schützen.

So verbindet die Kanzlei spezialisierte Rechtsberatung mit persönlicher Nähe und einem klaren Fokus auf nachhaltige, durchdachte Ergebnisse.