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Rechtsanwalt Anton Pfeffer


Willkommen bei Rechtsanwalt Anton Pfeffer in München!

Meine Kernkompetenz liegt im Bereich Strafverteidigung und Verkehrsrecht. Ich bin seit 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht (1998) und seit fast 20 Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (seit 1999).

Ich gewährleiste eine schnelle zuverlässige Kommunikation ohne wechselnden Ansprechpartner. Für meine Mandanten bin ich auch zeitlich flexibel. Ein eiliger Besprechungstermin kann im Regelfall noch für den selben Tag vereinbart werden.

Großen Wert lege ich auf sofortige Tätigkeit nach Vollmachtserteilung. Als Fachanwalt im Strafrecht oder Verkehrsrecht bin ich 24 Stunden für Sie erreichbar. Im Notfall erreichen Sie mich unter der Tel.: 0177 / 383 82 82.

Durch die Führung einer kleinen spezialisierten Kanzlei mit regelmäßiger Kostenkontrolle, kann ich ihnen einen ihren Bedürfnissen angepassten Kostenrahmen anbieten, überwiegend noch im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Jede Abrechnung ist nachvollziehbar und wird gerne erklärt.

▶ Meine Tätigkeit als Fachanwalt und Strafverteidiger

Aufgrund meiner nunmehr schon jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen im Strafrecht kann ich auch Fragen zur Höhe der Straferwartung einigermaßen realistisch beantworten.

Meine Tätigkeit als Fachanwalt und Strafverteidiger umfasst das gesamte Strafrecht, z. B. Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte, Betrug, Insolvenzdelikte, sowie das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelrecht und das Waffenrecht.

Aufgrund meiner langjährigen Praxis bin ich sehr gerichtserfahren.Trotzdem nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

▶ In allen Fragen des Verkehrsrechts bin ich an Ihrer Seite!

Das Verkehrsrecht gehört zu den Schwerpunkten meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit. Seit 1999, also seit mehr als 20 Jahren gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins an. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich zudem über eine umfangreiche Expertise im Verkehrsstrafrecht.

Das vielfältige und komplexe Verkehrsrecht ist in unterschiedlichsten Rechtsnormen geregelt. Zum Verkehrsrecht gehören alle Rechtsvorschriften, die sich im weitesten Sinn auf die Ortsveränderungen von Personen, Fahrzeugen und Gütern im öffentlichen Verkehr beziehen. Zum Verkehrszivilrecht gehören insbesondere das Vertragsrecht und das Haftungsrecht.

◾ Vertragsrecht

Das verkehrsrechtlich relevante Vertragsrecht bezieht sich vor allem auf Kraftfahrzeug-Kaufverträge und Kfz-Leasingverträge. Zum Vertragsrecht zählt auch das Recht der Gewährleistungsansprüche.

◾ Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen. § 7 des Straßenverkehrsgesetzes bestimmt, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter haftet.

◾ Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Absicherung verkehrsspezifischer Schäden unter Berücksichtigung der Interessen der öffentlichen Risikogemeinschaft.

◾ Pflichtversicherungsgesetz

Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet Fahrzeughalter unter Sicherstellung bestimmter Mindestdeckungssummen zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die dem Schutz Dritter vor betriebsbedingten Schäden dient. Auch bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug können Streitfragen entstehen. Eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Ersatzleistungen bei Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs erbringt.

Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten zu unterscheiden.

◾ Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld, einer Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg oder mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten belegt werden. Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden, werden als Verkehrsstraftat mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Zudem wird bei Verkehrsstraftaten gewöhnlich ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen.

Zu den Verkehrsstraftaten zählen unter anderem

- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch),
- der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
- verbotene Fahrzeugrennen (§ 315d StGB) und
- das Fahren unter Drogen‑, Alkohol- oder Medikamenten-Einfluss (§ 316 StGB).

◾ Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht enthält Rechtsvorschriften über die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Fahrzeug-Zulassung zum öffentlichen Verkehr, insbesondere die Fahrerlaubnis-Verordnung (unter anderem: Erfordernis, Erteilung, Entziehung und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Regelung des Punktesystems des Fahreignungsregisters), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zulassungsbedingungen für zum Straßenverkehr zulassungspflichtige Fahrzeuge; Benennung zulassungsfreier Fahrzeuge) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Regelung der technischen Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis sowie der Bauartgenehmigung). Zum Verkehrsverwaltungsrecht zählen außerdem Regelungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen (beispielsweise Fahrtenbuchauflagen und Abschleppmaßnahmen oder auch Verwaltungsvorschriften zur Verkehrszeichen-Gestaltung) und nicht zuletzt das Fahrlehrerrecht.

Haben Sie eine verkehrsrechtliche Frage? Wurde gegen Sie ein Bußgeld verhängt? Drohen ein Fahrverbot oder ein Verfahren wegen einer Verkehrsstraftat?
Oder möchten Sie Ihre Rechte als Geschädigter eines Verkehrsunfalls bestmöglich gewahrt wissen?

Dann zögern Sie nicht, meine im Verkehrsrecht und im Strafrecht erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unverzüglich unter der Telefonnummer 089 / 38 38 05 75 zu kontaktieren. Vermeiden Sie unbedingt den Verlust Ihrer Rechte durch Fristablauf! Ich stelle für Sie die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen sicher, damit Ihre Rechte erhalten bleiben.

Ich unterstütze Sie durch eine kompetente rechtliche Einordnung des jeweiligen Sachverhalts, unterziehe amtliche Bescheide einer genauen Prüfung und vertrete Ihre Interessen auch vor Gericht. Bedenken Sie: etwa ein Drittel aller Bußgeldbescheide weist Fehler auf. Ein Bescheid muss von Ihnen daher nicht einfach hingenommen werden.

In allen dringenden Fällen können Sie mich rund um die Uhr (24 Stunden am Tag) unter der Rufnummer 0177 / 383 82 82 erreichen. Gerne bin ich der engagierte Rechtsanwalt Verkehrsrecht an Ihrer Seite!

Auf dem Gebiet des Haftpflichtrechts verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.

Für meine Mandanten übernehme ich die vollständige Regulierung des Verkehrsunfalls, sowie nötigenfalls die Prozessvertretung, auch bei ausstehenden kleineren Beträgen aus Überzeugung.

Bei Verkehrsunfällen ist die gegnerische Versicherung im Rahmen der tatsächlichen Zahlung auch verpflichtet die anwaltliche Vergütung des Geschädigten zu übernehmen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!