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Anwaltskanzlei Hans-Dieter Fuchs


Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Fuchs in München!

Unsere Rechtsgebiete sind folgende:

> Privates Baurecht

Wir beraten private und gewerbliche Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker, Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer und auch Architekten und Ingenieure umfangreich im privaten Baurecht. Bei den typischen Problemen wie Bauzeitverzögerung, Baubehinderung oder einer anderen Leistungsstörungen aber auch bei Mängeln, bei Abrechnungsstreitigkeiten und mangelnden Zahlungen oder einer Kündigung können wir Ihnen weiterhelfen. Auch das Verhältnis zwischen Bauunternehmern und deren Subunternehmen unterliegt dem Baurecht. Wir unterstützen auch Bauunternehmern und deren Subunternehmenauch bei der Durchsetzung von Abschlagsrechnungen, der Schlussrechnung und Nachträgen oder auch der Leistungsdurchsetzung, unabhängig ob die VOB vereinbart wurde oder nicht. Natürlich unterstützen wir auch private Bauherren, wenn Probleme entstehen, bei deren Lösung eine fachmännische Unterstützung notwendig ist.

> Architekten- und Ingeneurrecht

Im Architekten- und Ingenieurrecht helfen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung und der Forderungsdurchsetzun. Fokus liegt hier bei der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ein großes Beratungsfeld stellt selbstverständlich die Architektenhaftung dar.

> Grundstücks- und Immobilienrecht

Wir beraten Sie gerne beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Hier werden auch Spezialisten für Steuerfragen hinzugezogen und wir beraten Sie unter anderem über folgende Schwerpunkte:

– Belastungen mit Grundschulden und Hypotheken
– Wohnungsrecht
– Kauf von Grundstücken, Prüfung und Erstellung von Immobilienkaufverträgen
– Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

> Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt, welches abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und zur Verwaltung enthält. Hinzu kommen Verfahrensvorschriften, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit auch Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln.

Aufgrund der hohen Komplexität ist eine spezialisierte Beratung auf folgenden Feldern dringend erforderlich:

– Prüfung und Erstellung von Bauträgerverträgen
– Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen
– Durchsetzung von Mängeln an im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteilen
– Durchsetzung von Mängeln an im Sondereigentum stehenden Bauteilen
– Vorbereitung, Begleitung und Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen

> Mietrecht

Wir legen unser Augenmerk auf das Gewerbe- und Wohnungsmietrecht. Wir unterstützen unsere privaten Mieter und Vermieter ebenso wie unsere gewerblichen Vermieter in allen Fragen rund um Ihre Mietsachen. Neben der Prüfung und Erstellung von Mietverträgen beraten wir Sie auch bei der Abwehr oder Gestaltung von Kündigungen.

> Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von kaufrechtlichen Ansprüchen – unabhängig ob ein verbundenes Geschäft (z.B. Darlehensvertrag zur Finanzierung) vorliegt oder nicht.

> Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei der

– Durchsetzung von Ansprüchen während des Arbeitsverhältnisses (Gratifikationen, Zwischenzeugnis, Urlaub)
– Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Arbeitszeugnis, sonstige Ansprüche)
– Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Arbeitszeugnis, sonstige Ansprüche). Bitte beachten Sie bei Kündigungen die Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung zur Erhebung der Klage!
– Prüfung von Arbeitsverträgen

Wir beraten natürlich auch Führungskräfte.

> Verkehrsrecht

Die Regulierung von Verkehrsunfallsachen gegen Haftpflichtversicherungen wird immer problematischer. Gekürzte Sachverständigenkosten, gekürzte Reparaturkosten aufgrund eines Gutachtens der Versicherung und auch Kürzungen von weiteren Schadenspositionen sind möglich. Die Versicherungswirtschaft versucht mit allen Mitteln die Forderungshöhe des Geschädigten zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei kleineren Blechschäden bis zu erheblichen Verkehrsunfällen.

> Bank- und Kapitalmarktrecht

Wenn Sie von Ihrer Bank oder Ihrem Anlagenberater fehlerhaft beraten worden sind, können Sie Ihren Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall bieten wir Ihnen im kompletten Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts lösungsorientierte rechtliche Beratung und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen. Wir beschäftigen uns auch mit dem Zahlungsverkehr oder mit Rechtsproblemen in Verbindung mit der Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen sowie Konflikten im Zusammenhang mit dem Widerruf von Immobiliendarlehen.

Setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!