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Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte


Willkommen bei Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte in Berlin!

Ihre erstklassigen Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange im Bau- und Immobilienrecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht – zentral gelegen im Herzen von Berlin.

Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Vertragsgestaltung und -prüfung von Bauverträgen, VOB-Verträgen und Architektenverträgen ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln und Bauschäden.

**Bauvertragsrecht & Vertragsgestaltung**

Beratung zu Bauverträgen, VOB/B-Verträgen, Generalunternehmerverträgen und Bauträgerverträgen – von der Vertragsprüfung bis zum Nachtragsmanagement.

**Baumängel & Gewährleistung**

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln, Bauschäden und Mängelrügen, einschließlich selbstständigem Beweisverfahren und Bausachverständigen-Gutachten.

**Architekten- und Ingenieurrecht**

Vertretung bei Honorarstreitigkeiten nach HOAI, Planungsfehlern und Fragen der Architektenhaftung.

**WEG- und Immobilienrecht**

Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen bei Sanierungsstreitigkeiten

**Bauprozessrecht**

Vertretung vor Gericht bei Baustreitigkeiten sowie außergerichtliche Streitbeilegung und Bauschlichtung.

**Was macht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?**

Er berät und vertritt Bauherren, Auftragnehmer und Planer in allen rechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln.

**Was tun bei Baumängeln?**

Zunächst sollte eine Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen; bei Uneinigkeit empfiehlt sich ein selbstständiges Beweisverfahren zur gerichtsfesten Dokumentation der Bauschäden.

Wie hoch ist mein Honoraranspruch nach HOAI?**

Die Höhe richtet sich nach Leistungsphasen, Honorarzone und anrechenbaren Kosten – eine anwaltliche Prüfung des Architektenvertrags schafft hier Klarheit.

Was ist bei einem VOB-Vertrag zu beachten?**

Anders als beim BGB-Bauvertrag gelten besondere Regelungen zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen, die vor Vertragsschluss geprüft werden sollten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!