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Details Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte
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Willkommen bei Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte in Berlin!
Ihre erstklassigen Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange im Bau- und Immobilienrecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht – zentral gelegen im Herzen von Berlin. Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Vertragsgestaltung und -prüfung von Bauverträgen, VOB-Verträgen und Architektenverträgen ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln und Bauschäden. **Bauvertragsrecht & Vertragsgestaltung** Beratung zu Bauverträgen, VOB/B-Verträgen, Generalunternehmerverträgen und Bauträgerverträgen – von der Vertragsprüfung bis zum Nachtragsmanagement. **Baumängel & Gewährleistung** Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln, Bauschäden und Mängelrügen, einschließlich selbstständigem Beweisverfahren und Bausachverständigen-Gutachten. **Architekten- und Ingenieurrecht** Vertretung bei Honorarstreitigkeiten nach HOAI, Planungsfehlern und Fragen der Architektenhaftung. **WEG- und Immobilienrecht** Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen bei Sanierungsstreitigkeiten **Bauprozessrecht** Vertretung vor Gericht bei Baustreitigkeiten sowie außergerichtliche Streitbeilegung und Bauschlichtung. **Was macht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?** Er berät und vertritt Bauherren, Auftragnehmer und Planer in allen rechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln. **Was tun bei Baumängeln?** Zunächst sollte eine Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen; bei Uneinigkeit empfiehlt sich ein selbstständiges Beweisverfahren zur gerichtsfesten Dokumentation der Bauschäden. Wie hoch ist mein Honoraranspruch nach HOAI?** Die Höhe richtet sich nach Leistungsphasen, Honorarzone und anrechenbaren Kosten – eine anwaltliche Prüfung des Architektenvertrags schafft hier Klarheit. Was ist bei einem VOB-Vertrag zu beachten?** Anders als beim BGB-Bauvertrag gelten besondere Regelungen zu Abnahme, Gewährleistung und Nachträgen, die vor Vertragsschluss geprüft werden sollten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! |
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