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Rechtsanwalt Helmut Göttler


Sicherheit ist Vertrauenssache – Willkommen bei der Kanzlei Göttler in München

Mit diesem Verständnis wurde die Kanzlei 1994 in München gegründet.

Besonders bei der Abwicklung und Liquidation von Publikumsgesellschaften bzw. Fonds stellen sich vielfältige Rechtsfragen, mit denen wir seit über 10 Jahren bestens vertraut sind.

Nicht erst die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass bei der Vermittlung von Vermögensanlagen die Anleger Verstöße gegen die Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung, wie sie der Bundesgerichtshof seit Jahren fordert, behaupten. So soll vielfach eine suboptimale Geldanlage im Wege des Schadensersatzes so gut wie rückabgewickelt werden. Hier können wir als zugelassene Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen helfen.

Wirtschaftsmediation

Streiten Sie noch, oder gestalten Sie schon?

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Unternehmen und Unternehmern nachgefragt wird. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien als neutraler Vermittler, um miteinander in ein konstruktives Verhandeln einzutreten.

Die Parteien eines Konflikts entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konflikts. Sie werden dabei – und das ist das Entscheidende – vom Mediator aktiv unterstützt.

Diese aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Dadurch werden emotionale Blockaden gelöst, die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch. Der Mediator ist darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme und auch die wirklichen Interessen der Parteien liegen. Durch Kommunikation werden Lösungen möglich, die beiden Seiten nachhaltig dienen.

Der Mehrwert dieser Lösungen ist für die Beteiligten beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler. Sie sind den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst und werden ausschließlich von ihnen selbst vereinbart. Das ist der entscheidende Unterschied zum Beispiel zu einem Urteil oder Schiedsspruch. Dort entscheidet ein fremder Dritter.

Der Zeitplan wird selbst bestimmt. Die Kosten sind vorhersehbar, da in der Regel nach vorher vereinbarten Stundensätzen des Mediators abgerechnet wird.

Rechtsanwalt Göttler ist auch ausgebildeter „Collaborative Lawyer“. Collaborative Practice ist ein professionelles Konfliktlösungsverfahren mit einem Team aus Anwälten, Coaches oder neutralen Experten. So steht Ihnen Rechtsanwalt Göttler als „anwaltlicher Fürsprecher“ und Kenner dieses zeitgemäßen Konfliktlösungsverfahrens zur Seite.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.