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Rechtsanwalt Georg N. Fellmann


Willkommen bei Rechtsanwalt Georg N. Fellmann!

>> Über uns <<

> Spezialisierung <

Ohne Spezialisierung geht es nicht. Deswegen ist unser Büro auf wenige Bereiche des Zivilrechts konzentriert, um Ihnen so eine optimale Beratung bieten zu können.

Neben dem Erbrecht sind das Bau- und Architektenrecht sowie das Miet- und WEG-Recht wichtige Schwerpunkte der Kanzlei. Ebenso ist die Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesen tätig.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Fellmann auf Grund seiner Zulassung als Solicitor in England und Wales ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum englischen Recht und bei der Bearbeitung englischsprachiger Mandate (Mandate mit Bezug nach Großbritannien).

> Was wir tun <

Rechtsanwalt Fellmann ist sowohl beratend als auch gerichtlich schwerpunkmäßig in folgenden Bereichen tätig:

- Erbrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Mietrecht/WEG-Recht

sowie

- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- allgemeines Zivilrecht
- Englisches Recht

> Für wen wir arbeiten <

Die Mandantenstruktur des Büros ist weit gegliedert. Sowohl Privatpersonen aus Deutschland und Großbritannien, als auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und nationale und internationale Verbände vertrauen auf die Beratung durch unser Büro.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.