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Rechtsanwalt Holger Mantze


Willkommen bei Rechtsanwalt Holger Mantze in Hamburg!

Die Schwerpunkte meiner Kanzlei liegen in sämtlichen Rechtsbereichen rund um die Immobilie, beim Kauf und Verkauf, der Erstellung und Beratung im Zusammenhang von Bau- und Werkverträgen, die Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren vor Behörden bis hin zur Begleitung von kompletten Bauvorhaben und Projektentwicklungen.

Ich berate und vertrete Privatleute, Bauunternehmen, Werkunternehmen und auch Projektentwicklungsgesellschaften. Die Vertretung übernehme ich auch gegenüber Behörden, vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor sämtlichen Verwaltungsgerichten.

Daneben ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Beratung bei der Unternehmensnachfolge und Nachfolgeregelung, Testaments- und Erbvertragsgestaltung, von Privatleuten und Unternehmern, der Anpassung von Gesellschaftsverträgen, aber auch die Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auch mit internationalem Bezug. Soweit notwendig, sichern Kollegen mit Zulassungen im europäischen Ausland und spezialisierte Steuerberater, mit denen ich zusammenarbeite, weitere Expertise.

Des weiteren berate und vertrete ich im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht.

Meine Erfahrung aus Jahrzehnten in anwaltlicher Tätigkeit und als geschäftsführender Gesellschafter in Immobilienunternehmen, sichern ein Höchstmaß an juristischer Kompetenz, Erfahrung und wirtschaftlichem Verständnis.