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Kanzlei Becker und Leutheuser


Nach mehrjähriger gemeinsamer Tätigkeit gründeten die Rechtsanwälte Karl Heinz Becker und Thomas Leutheuser im Jahr 2012 eine Sozietät mit den Tätigkeitsschwerpunkten Strafrecht sowie Ausländer- und Migrationsrecht in Nürnberg. Von Beginn an stand die Kanzlei für eine engagierte und fachlich fundierte Vertretung von Mandanten, die rechtliche Unterstützung in oftmals besonders sensiblen und komplexen Situationen benötigen. Durch die Spezialisierung auf diese Rechtsgebiete konnte eine hohe Expertise aufgebaut werden, von der Mandanten bis heute profitieren.

Mit dem altersbedingten Ausscheiden von Rechtsanwalt Karl Heinz Becker aus der Partnerschaft wurde die Kanzlei unter der Leitung von Thomas Leutheuser weitergeführt. Anfang des Jahres 2019 bezog die Kanzlei neue Räumlichkeiten in der Peuntgasse 3 in Nürnberg. Dort werden Mandanten in einer modernen Umgebung beraten und betreut, wobei weiterhin großer Wert auf persönliche Gespräche und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt wird.

Um die Interessen der Mandanten auch über die eigenen Tätigkeitsschwerpunkte hinaus bestmöglich zu vertreten, arbeitet die Kanzlei mit verschiedenen Partnern zusammen. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Woertge Rechtsanwälte, die insbesondere im Zivil- und Familienrecht tätig ist. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten unter anderem im Strafrecht, im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, im Ausländer-, Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie im Fahrerlaubnis- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Für weitere Informationen steht die Kanzlei gerne persönlich zur Verfügung.