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Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Grieger


Willkommen bei Prof. Dr. Winfried Grieger - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Essen!

Baustreitigkeiten unterscheiden sich in vielfältiger Weise von sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Sie sind wesentlich von technischen Fragen und Abläufen geprägt. Es kommt daher sehr darauf an, dass sowohl bauausführende Erfahrung vorliegt, als auch die Kenntnis der entsprechenden rechtlichen Zusammenhänge.

Aus dem geschilderten Lebenslauf ergeben sich sowohl baupraktische Erfahrungen als auch die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse. Erfahrung in der Baupraxis konnte der Inhaber dieser Kanzlei vor allem dadurch gewinnen, dass er 14 Jahre für die rechtliche Beratung und auch für Bereiche der Bauausführung eines großen Bauunternehmens zuständig war

Rechtsgebiete

Das private Baurecht umfasst den Werkvertrag nach BGB als auch die Vereinbarung der VOB und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sowie den Einfluss des europäischen vereinheitlichenden Rechts auf das Werkvertragsrecht.

Im öffentlichen Baurecht sind die Schwerpunkte in der Erlangung des Bauplanungsrechtes und der Baugenehmigung sowie im rechtlichen Nachbarschutz zu sehen.

Das Architektenrecht wird geprägt durch das BGB und die dazugehörige Honorarordnung, die HOAI. Zugleich sind gerade diesbezüglich auch die Auswirkungen der rechtsvereinheitlichenden Verordnungen der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes zu beachten.

Das Vergaberecht unterteilt sich, nach der zurzeit gültigen Regelung, in die Bereiche unterhalb und oberhalb der europäischen Schwellenwerte.

-Unterhalb der Schwellenwerte gelten die VOB, die VOL und die VOF, nicht jedoch die Regelungen, die in der GWB eingeführt worden sind. Damit ist nur ein uneingeschränkter Rechtsschutz gewährt. In diesem Bereich kann die Vergabekammer nicht tätig werden. Handelt es sich um Ausschreibungen oberhalb des europäischen Schwellenwertes, ist der Vergabe das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugrunde zu legen, einschließlich der Vergabeordnung und der dazugehörigen europäischen Verordnungsgebung sowie die europäische Rechtssprechung.
-Oberhalb der Schwellenwerte können die Vergabekammern tätig werden.

In beiden Fällen liegt der Schwerpunkt sowohl bei der Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren als auch bei der Durchsetzung des Rechtsschutzinteresses der beteiligten Bieter.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.