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Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer


Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist darüber hinaus als Dozent für Sozialrecht an berufsbildenden Schulen tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Familien-, Arbeits- und Sozialrecht. Als Berufsbetreuer ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt das dem Familienrecht zugeordnete Betreuungsrecht (früheres Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Volljährige).

Ganz in diesem Sinne ist unser Anspruch, uns für Ihr spezielles juristisches Problem einzusetzen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.

Falls nötig vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten, vor allem - aber nicht ausschließlich- in folgenden Fachgebieten

Unsere Leistungen im Überblick:

-Familienrecht
-Arbeitsrecht
-Sozialrecht
-Betreuungsrecht

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.