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G.A.Vahldiek


Arbeitszeugnisse dürfen nicht einfach willkürlich ausgestellt werden. Die Beurteilungen der Leistungen am Arbeitsplatz müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen nach Schweizer Recht entsprechen. AZH prüft die Zeugnisse und analysiert diese auf versteckte negative Bewertungen und Codes. Natürlich sind diese negativen Formulierungen rechtlich nicht erlaubt. Nun können Sie mit Hilfe von AZH diese negativen Aspekte im Zeugnis eruieren und den ehemaligen Arbeitgeber um eine Neuformulierung bitten. Individuell erstellt AZH auch alternative Formulierungen, die Sie direkt Ihrem ehemaligen Arbeitgeber unterbreiten können. Denn jeder hat das Recht auf ein ordentlich ausgestelltes Arbeitszeugnis.