Details

Schotterwerk Böttinger GmbH & Co. KG


Unsere Produkte:

•2-5mm Splitt
•5-8mm Splitt
•8-11mm Splitt
•11-16mm Splitt
•16-22mm Schotter
•22-32mm Schotter
•32-45mm Schotter
•45-56mm Schotter
•Siebschutt
•Schroppen

Annahme von Erdaushub / Humus - Annahmebedinungen für die Deponie

•Angenommen wird Erdaushub nach Z.0 VwV (Boden Baden-Württemberg).

•Folgende mineralische Baureststoffe werden nicht angenommen: Mauerwerk, Ziegel, Natursteine, Randsteine, Pflastersteine, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton;

•Nicht angenommen werden auch nicht als Spurenbestandteile der unter Punkt 1 genannten Materialien: Asphalt, Holz, Papier, Kunststoffe, Kabel, Metalle, Hausmüll, Sperrmüll, Farben, PVC-Reste, Styropor, Gips, sowie sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material.Außerdem durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigte Materialien.

•Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers. Container-Mulden dürfen nur unter Aufsicht des Werks-Personals entladen werden. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte, verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt.

•Zur Sicherung der Unbedenklichkeit des angelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen. Bei Anlieferung des Erdmaterials von bereits bebauten Flächen ist vor der ersten Anlieferung ein entsprechendes Gutachten unaufgefordert vorzulegen. Eventuell auftretende Wartezeiten, ggf. Baustillstandzeiten gehen zu Lasten des Anlieferers.

•Es gelten unsere umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichend hiervon sind unsere Deponieleistungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Annahmebedinungen für Humus

•Humus/Oberboden wird nur nach Absprache mit dem Waagenpersonal angenommen.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.