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Rechtsanwalt Heiner Wiewer


Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dirk Beckmann und Heiner Wiewer arbeiten seit 1992 zusammen. Seit 2009 besteht eine Kooperationsgemeinschaft. Von Beginn an haben wir uns auf wenige Rechtsgebiete beschränkt, in denen wir im Verlauf von über 25 Jahren anwaltlicher Tätigkeit erhebliche Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.

Rechtsanwalt Beckmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Heiner Wiewer ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus hat er zusätzlich den Fachanwaltslehrgang für den Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.

Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte sehen wir vor allem darin, Ihnen kompetente Berater zu sein. Gewissenhaft und beharrlich, vertraulich und loyal.

Wir sind Mannschaftsspieler, beruflich, in der Familie und beim gemeinsamen Sport. Wir haben einen langen Atem. Verhandlungen führen wir besonnen und vorausschauend, geradlinig und fair. Humor sowie Respekt vor der anderen Seite sind dabei von Nutzen.

Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Bei jeder und jedem von ihnen gehen wir speziell auf ihre individuellen Bedürfnisse ein. Unser Ziel ist die konstruktive und nachhaltige Lösung ihrer Probleme.

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte, im Bereich des Wohnraummietrechts grundsätzlich nur Mieterinnen und Mieter.

Im Bereich des Verkehrsrechts erfolgt die Schadensregulierung kompetent, fachgerecht und schnell. Die Deckungsanfrage bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung wird als besonderer Service für Sie kostenfrei direkt von uns erledigt.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.