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Rechtsanwalt Stefan Holzbock


Am 04.02.2008 hat mir die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Erlaubnis erteilt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Schwerpunktmäßig bin ich hier auf folgenden Gebieten tätig:

-Arzthaftungsrecht
-Recht der Personenschäden/ Geburtsschadensrecht
-Honorarrecht der Heilberufe
-Krankenkassenrecht
-Heilpraktikerrecht/ Kassenarztrecht
-Sozialrecht, soweit zum Medizinrecht gehörig

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.