Details

www.ebayagent.biz


Verkaufsagent und Verkaufsberater...

Wenn Verkäufer ihre nicht mehr gebrauchten, privaten Gegenstände zum Verkauf anbieten möchten, bietet das Online-Business etliche Auktionsplattformen beispielsweise eBay, an.

Bei eBay kann jeder seine privaten und geschäftlichen Verkäufe durch Auktionen tätigen. Wer am meisten auf einen Artikel geboten hat, ist der Käufer und geht somit einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ein.

Die meisten Verkäufer stellen ihre „Schätze“ selbst bei eBay rein, dennoch gibt es einige wenige die aus Zeitmangel oder ähnlichen, dieses, sogenannten Verkaufsagenturen, Verkaufsberatern oder einem direkten eBay Verkaufsberater anvertrauen.

Zu ihren Aufgaben gehören zum einen das Informieren über die Auktionsmöglichkeiten bei eBay, und zum anderen das Einstellen und Verwalten des Angebotes (mit Artikelbeschreibung und Extras), bis zur endgültigen Kaufabwicklung.

Wobei man sich sicher sein kann, dass der Artikel rechtmäßig und ohne rechtliche Konsequenzen eingestellt und verkauft wird, da die Verkaufsberater meistens sehr viel Erfahrung im diesem Bereich besitzen.

Damit ein Verkaufsagent und Verkäufer rechtlich abgesichert ist, wird ein Kommissionsvertrag abgeschlossen, in dem alle wichtigen Bestandteile des Vertrages aufgeführt werden. Auf einer sogenannten Kommissionsbasis wird der zu verkaufende Artikel dem eBay-Verkaufsagenten übergeben.

Wenn der Verkauf abgeschlossen ist, verlangen die meisten eBay-Verkaufsagenten eine nach dem Verkaufserlös variierte Provision, die in den meisten Fällen zwischen 10% und 40% liegt. Deshalb sollte man die einzelnen Verkaufsagenten vergleichen, bevor man sich für einen entscheidet.

Bei nicht verkaufen des eingestellten Artikels, entfällt die Provision, stattdessen wird meistens eine Grundgebühr bzw. Verwaltungsgebühr fällig. Sofern der Artikel nicht verkauft wurde, kann dieser nochmals auf eBay eingestellt werden.