Details

Immobilienbewertung Bosselmann


Über uns:

1999 - selbständig als freie Sachverständige mit dem Abschluss als Gutachterin (TAS) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten
2001 - Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten, ZIS Sprengnetter (AI)
2003 - öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg
2004 - Bestellung zur ehrenamtlichen Gutachterin im Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalbereich Harz-Börde des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
2008 - Bestellung zum vorsitzenden Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums für Immobilienwerte für den Bereich Altmark/Harz-Börde
2014 - Bestellung zur ehrenamtlichen Gutachterin im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Sachsen - Anhalt

BEWERTUNGSFÄLLE:

unbebaute Grundstücke:

- Land-und forstwirtschaftliche Grundstücke
- werdendes Bauland z.B. zukünftiges Rohbauland
- Straßenland Abbauland
- Ehemaliges Industrieland
- Vermögens- und Erbauseinandersetzungen

Rechte und Belastungen an Grundstücken:

- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Altenteilsregelung mit/ohne Pflegeverpflichtung
- Verrentung von Kaufpreisen

Miet- und Pachtwertgutachten:

- Wohnraum
- Gewerberaum
- Landwirtschaftliche Grundstücke

bebaute Grundstücke / grundstücksgleiche Rechte:

- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Kliniken etc.)
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte

Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren:

- Städtebauliche Sanierung, Enteignung, Umlegung

Mögliche Bewertungsanlässe:

- Kauf- oder Verkauf eines Grundstücks
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
- Beleihungswertermittlung
- Zwangsversteigerung
- Vermögensaufstellung
- Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
- Entscheidung in Kapitalanlagen
- steuerliche Anlässen (Entnahme, Erbschaftssteuer etc.)
- Mieterhöhungsverfahren
- Erbbauzinsanpassungen
- Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.